Marlies Steenweg, Hotline Telemarketing
oHG
Thesenpapier für den 15.02.2002
1. Angepaßte Lohnnebenkosten für
Frauen mit Kindern machen es für den Unternehmer interessanter flexible
Arbeitszeitverträge mit Frauen zu schließen.
Was wünschen Frauen im Beruf?
Kurzfristig die Möglichkeit die Pflege
des/der Kindes(er) zu übernehmen (Krankheit, Unfall)
Freistellung in den Ferien, weil Betreuungsmöglichkeiten
fehlen
Diese Wünsche machen es für den
Unternehmer notwendig, eine entsprechende Prozentzahl an Mitarbeiterinnern
mehr einzustellen, um sicher zu stellen, daß alle Aufträge abgearbeitet
werden können (immer betrachtet unter dem Aspekt, daß Hotline
Telemarketing ein Dienstleister ist).
Verringerte Lohnnebenkosten bei Frauen
mit Kindern können zumindest die höheren Kosten für die
Einarbeitung und Schulung von zusätzlichem Personal auffangen.
2. Die Abschaffung der Vergünstigung
bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wird nicht
mehr Frauen dazu veranlassen eine versicherungspflichtige Beschäftigung
aufzunehmen.
Gründe, die aus meiner Erfahrung mit
den Frauen in unserem Unternehmen dagegen stehen:
Frauen nehmen die Erziehungszeit sehr ernst
und arbeiten ungern mehr als maximal 20 Stunden pro Woche. Durch die hohen
Abzüge im sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
(größtenteils auch Steuerklasse V) ist die Motivation für
ein solches Beschäftigungsverhältnis eher gering.
Die Geringfügigkeit ermöglicht
einen annehmbaren Verdienst und die Betreuung der Kinder.
3. Ich kann mir vorstellen, daß eine
Erleichterung der gesetzlichen Bestimmungen zur Errichtung von betriebseigenen
Kinderkrippen oder „Kindergärten“ Unternehmer veranlassen kann,
mehr weibliche Mitarbeiter mit Kindern einzustellen.