Ulrike Mascher, Parlamentarische
Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Netzwerk FrauenZeiten, 15. Februar
2002
„Chancengleichheit für Frauen und
Männer auf dem Arbeitsmarkt“
- Die Partner im Bündnis für
Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit sind sich bewusst, dass
eine stärkere Mobilisierung des Erwerbstätigenpotentials von
Frauen nur gelingen kann, wenn gleiche Chancen für Frauen und Männer
auf dem Arbeitsmarkt bestehen. Hierzu ist es erforderlich, alle Maßnahmen
bereits im Vorfeld hin auf ihre geschlechtspezifischen Auswirkungen mit
dem Ziel einer wirksamen und durchgängigen Gleichstellungspolitik
zu überprüfen (Gender-Mainstreaming). Darüber hinaus sind
die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarkts im Hinblick auf das Ziel der faktischen
Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern. Angesichts der
höheren Arbeitslosigkeit von Frauen besteht die Notwendigkeit, die
vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik
so einzusetzen, dass Frauen vom Beschäftigungsaufbau und dem Abbau
der Arbeitslosigkeit in besonderer Weise profitieren.
- Arbeitszeitpolitik ist (auch) Frauenpolitik.
Sie kann einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit von Frauen und Männern
auf dem Arbeitsmarkt und im Erwerbsleben leisten, aber auch durch ein Mehr
an Zeitsouveränität die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.
- In den letzten Jahren hat eine Auflösung
der tradierten starren Vollzeitarbeitsform stattgefunden; es sind neue
flexible Arbeitszeitformen eingeführt worden, die auch gleitende Übergänge
von Vollzeit in Teilzeit ermöglichen. Der Gestaltungsspielraum von
Arbeitszeitmodellen ist so breit gefächert, dass in jeder Organisation
Modelle etabliert werden können, die die Wünsche und Bedürfnisse
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit betrieblichen Erfordernissen
in Einklang bringen. Die mögliche Vielfalt von flexiblen Arbeitszeiten
gilt es verstärkt zu nutzen.
- Die Schaffung und Gestaltung flexibler
Arbeitszeitmodelle ist keine Aufgabe des Gesetzgebers. Er hat die notwendigen
gesetzlichen Rahmenbedingungen festzulegen, um die Entwicklung innovativer
Arbeitszeitformen rechtlich zu flankieren.
- Das Arbeitszeitgesetz, stellt einen flexiblen
Rahmen für die Arbeitszeitgestaltung zur Verfügung. Weitere Verbesserungen
bei der Flexibilisierung der Arbeitzeit sind durch das neue Teilzeit
und Befristungsgesetz, die Änderungen im SGB IV durch das Flexi-Gesetz
und die Regelungen im 4. Euro-Einführungsgesetz insbesondere bezüglich
der Verwendung von Wertguthaben auch für Zwecke der betrieblichen
Altersversorgung geschaffen worden. Die Bedingungen für einen flexiblen
Eintritt in den Ruhestand wurden durch das Altersteilzeitgesetz verbessert,
für Qualifizierung und Job-Rotation durch das Job-Aqtiv-Gesetz.
- Die Tarifvertragsparteien haben den gesetzlichen
Rahmen effizient und verantwortungsbewusst dazu genutzt, um den Interessen
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an mehr Zeitsouveränität
Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Produktivität der Unternehmen
zu steigern.
- Eine Änderung des durch das Arbeitszeitgesetz
vorgegebenen Rahmens bezüglich der Arbeitszeit ist abzulehnen. Dies
gilt sowohl für die Forderung nach Reduzierung der gesetzlichen wöchentlichen
Höchstarbeitszeit als auch für die Forderung der BDA nach Ausweitung
der werktäglichen Arbeitszeit. Eine Verkürzung der gesetzlich
zulässigen Höchstarbeitszeit würde der Intention des Arbeitszeitgesetzes
entgegenwirken, die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeitmodelle
zu verbessern. Eine Verlängerung der werktäglichen Höchstarbeitszeit
ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten abzulehnen.
- Arbeitszeitkontenmodelle können
in besonderer Weise dazu beitragen, individuelle Zeitsouveränität
zu gewährleisten. Von der Möglichkeit von Arbeitszeitkonten wird
in den Betrieben zunehmend Gebrauch gemacht. Hier besteht aber noch ein
erhebliches Flexibilisierungspotenzial.
- Neben dem arbeitsmarktpolitischem Hauptziel
verfolgen die Teilzeitregelungen des Gesetzes über Teilzeitarbeit
und befristete Arbeitsverträge auch eine familienpolitische und gleichstellungspolitische
Zielsetzung. Die Neuregelung kommt insbesondere Frauen zugute und ermöglicht
ihnen, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen.
- Arbeitszeit-Modelle müssen für
den jeweiligen Betrieb maßgeschneidert sein. Auf Dauer erfolgversprechend
sind Arbeitszeitmodelle nur, wenn sie für den Betrieb und die Beschäftigten
Vorteile bringen. Sie können so die individuelle Lebensgestaltung
steigern und zu mehr Produktivität, mehr Arbeitszufriedenheit, mehr
Qualifikation und mehr Beschäftigung führen. Solche Arbeitszeitmodelle
sind ein wichtiger Beitrag zur Förderung von Frauen in der Arbeitswelt.
Die Veränderung der Arbeitswelt kann zugleich neue Möglichkeiten
für Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit mehr Chancengleichheit
bringen (Stichwort: Flexibilisierung, neue Technologien, Telearbeit, Zunahme
von sog. „Patchwork-Biografien).
- Aufgrund ihrer guten und steigenden Qualifikationen
werden Frauen zunehmend zu Leistungsträgerinnen im Arbeitsleben. Es
gibt inzwischen viele Beispiele für gelungene Regelungen zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf in der Privatwirtschaft. Viele Unternehmen haben
erkannt, dass es sich für sie lohnt, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
an den Betrieb zu binden, auch wenn sie Kleinkinder haben, weil dies Einstellungs-
und Ausbildungskosten spart. Eine intelligente Gestaltung der Arbeitszeit
mit flexiblen Arbeitszeiten bringt Produktivitäts- und Kostenvorteile,
weniger Fehlzeiten und besser motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
- Es ist eine Tatsache, dass die heutige
Alterssicherung von verwitweten Frauen vielfach in einer kleinen eigenen
Versichertenrente und einer betragsmäßig meist höheren
Witwenrente besteht. Dabei entspricht die abgeleitete Sicherung von Frauen
durch die Witwenrente nicht mehr dem Rollenverständnis von Frauen
in der heutigen Gesellschaft. Deshalb hat sich die Bundesregierung zum
Ziel gesetzt, die eigenständige Alterssicherung von Frauen zu verbessern,
wobei klar sein muss, dass auch ein auf eigenständige Alterssicherung
von Frauen angelegtes Rentenmodell für eine lange Übergangszeit
nicht auf eine Hinterbliebenenversorgung verzichten kann. Zwei wichtige
Schritte auf dem Weg zu einer verbesserten eigenständigen Alterssicherung
von Frauen sind mit der aktuellen Rentenreform vollzogen worden: